Sie sind Ergotherapeutin oder Ergotherapeut mit Kassenvertrag oder interessieren sich dafür? Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) berät Sie gerne auch persönlich.
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- Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung (PDF, 7 MB) zwischen der ÖGK und der Berufsverband „Ergotherapie Austria“ regelt die Details rund um den Kassenvertrag, darunter z. B. Stellenplan, Bewerbungsverfahren, Umfang der ergotherapeutischen Tätigkeit, Abrechnung und Honorierung, Mindeststandards für die Praxisräume, Verpflichtung zur Fortbildung und vieles mehr. Zudem gibt es Zusatzvereinbarungen mit weiteren Details.
4. Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung (1.1.2023) (PDF, 1 MB)
3. Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung (1.1.2023) (PDF, 283 KB)
2. Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung (1.4.2022) (PDF, 311 KB)
1. Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung (1.1.2022) (PDF, 905 KB)
- Leistungsumfang
Kassenleistungen für Ergotherapie sind im Leistungskatalog der Rahmenvereinbarung (PDF, 7 MB) geregelt. Sie können nur jene Leistungen mit der ÖGK abrechnen, die darin erfasst sind.
Die wichtigsten Leistungen sind:
- Einzelbehandlungen zu 30, 45 oder 60 Minuten
- Gruppenbehandlungen zu 60 oder 90 Minuten
- Befundung und Anleitung ohne nachfolgende Therapie
- ausführlicher Befundbericht
- Hausbesuche bzw. Kilometergeld
- statische und dynamische Schienen (groß, mittel, klein)
Für ergotherapeutische Leistungen, die eine Krankenbehandlung darstellen, dürfen Sie keine Privathonorare, Aufzahlung etc. verlangen bzw. entgegennehmen. Wenn Sie trotz Kassenvertrag private Leistungen erbringen, ist Folgendes zu beachten:
- Privatleistungen dürfen keine Krankenbehandlung darstellen.
- Privatleistungen dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherten erfolgen.
- Im selben Behandlungsfall können Sie nicht sowohl Kassen- als auch Privathonorare verrechnen.
- Ärztliche Verordnungen und Bewilligungen
- Die ärztliche Anordnung erfolgt durch Vertrags(fach)ärztinnen, bzw. Vertrags(fach)ärzte, Vertragsgruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten, Krankenanstalten und eigene Einrichtungen der ÖGK. Im Fall einer ärztlichen Anordnung durch vergleichbare Wahlbehandlerinnen bedarf diese der Gleichstellung durch die ÖGK.
- Die ärztliche Verordnung muss die Diagnose, die gewünschten Leistungen und den Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Behandlungen) enthalten.
- Pro ärztlichen Verordnungsschein sind maximal zehn Behandlungen möglich. Mit besonderer Begründung eines intensiven Behandlungsbedarfes sind bis zu 20 Einheiten möglich.
- Eine Bewilligung ist bis auf Weiteres nicht notwendig!
- Behandlungsplan
- Sie erstellen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung einen Behandlungsplan (PDF, 838 KB), der auch die notwendigen Befundungsinstrumente (Assessments) enthält.
- Der Behandlungsplan enthält die Anzahl der notwendigen Sitzungen und den voraussichtlichen Behandlungszeitraum. Am Ende der Behandlung übermitteln Sie dem Zuweiser den Behandlungsplan mit einer ausgefüllten strukturierten Rückmeldung.
- Tarife & Verrechnung
Die Tarife (PDF, 264 KB) für Vertragsergotherapie sind in der Rahmenvereinbarung geregelt. Die ÖGK und der Berufsverband „Ergotherapie Austria“ haben sie gemeinsam vereinbart. Es handelt sich um Tarife für Einzelleistungen (keine Pauschalen).
- Sie rechnen die erbrachten Vertragsleistungen direkt mit der ÖGK ab und zwar einmal pro Quartal für jeden ÖGK-Versicherten. Sie müssen Ihren Patientinnen und Patienten also keine Rechnung ausstellen.
- Bitte übermitteln Sie die Abrechnungsdaten ausschließlich elektronisch über den „Elektronischen Datenaustausch“ (ELDA).
- Die ÖGK rechnet pro Quartal ab, wobei Sie im zweiten und dritten Monat des Quartals eine Vorauszahlung von uns erhalten, die Ihnen mehr finanzielle Sicherheit bietet und sich nach Ihrem Durchschnittshonorar richtet. Nach Ablauf des Quartals übermitteln Sie uns die Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen. Dafür erhalten Sie dann eine Restzahlung. Das ist das gesamte Honorar abzüglich der schon erbrachten Vorauszahlungen.
- Gesundheitsförderung für ÖGK-Versicherte
Die ÖGK bietet ihren Versicherten eine Auswahl an Programmen für einen gesunden Lebensstil. Themen sind etwa ein gesundes Gewicht, Bewegung, Rauchausstieg, psychische Gesundheit oder Kindergesundheit. Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über unser Angebot zu machen. Vielleicht ist etwas dabei, das Sie Ihren Patientinnen und Patienten empfehlen können.
Hier finden Sie Angebote zur Gesundheitsvorsorge.
- Weg zum Kassenvertrag
- Voraussetzungen für einen Kassenvertrag
- Sie sind zur freiberuflichen Berufsausbildung in der Ergotherapie berechtigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Berufsgesetz des gehobenen medizinischen Dienstes (MTD-Gesetz).
- Sie haben sich ins „Gesundheitsberuferegister“ eintragen lassen. Zuständig dafür ist die „Gesundheit Österreich GmbH“.
- Sie waren bereits vor dem 31.12.2021 freiberuflich tätig (laut Eintrag im Gesundheitsberuferegister) bzw. Sie haben nach Abschluss Ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr im ergotherapeutischen Dienst gearbeitet (Vollzeit) oder Sie können eine mindestens dreijährige freiberufliche Tätigkeit nachweisen.
- Stellenausschreibungen & Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für einen Kassenvertrag! Freie Kassenstellen schreiben wir in regelmäßigen Abständen aus. Grundlage dafür ist der Stellenplan, der sich nach dem Bedarf in der jeweiligen Region richtet.
Zu den Stellenausschreibungen...
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular für Abschluss eines Kassenvertrags (Download bei den Stellenausschreibungen)
- Lebenslauf
- Familienstandsnachweis (z. B. Urkunde für Heirat, Partnerschaft, Scheidung)
- Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes
- Nachweis über die Berechtigung zur freiberuflichen Berufsausübung
- Nachweise über Zusatzausbildungen
Den Bewerbungskontakt und die Art der Übermittlung der Unterlagen entnehmen sie bitte der Ausschreibung.
- Kassenstellen in Vollzeit und Teilzeit
- Eine Vollzeit-Kassenstelle hat durchschnittlich 32 Behandlungsstunden pro Woche und 43 Behandlungswochen pro Jahr zu umfassen.
- Eine Teilzeit-Kassenstelle hat durchschnittlich 16 Behandlungsstunden pro Woche und 43 Behandlungswochen pro Jahr zu umfassen.
- Kassenvertrag kündigen oder ruhend stellen
- Eine Kündigung des Kassenvertrages mit eingeschriebenem Brief ist zum Ende jedes Quartals möglich. Dabei ist eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
- Wenn Sie Ihre Vertragstätigkeit vorübergehend nicht ausüben können, z. B. wegen Elternkarenz, längerer Krankheit oder Präsenzdienst, können wir Ihren Vertrag ruhend stellen. Bitte informieren Sie uns!
Links
- www.elda.at
Elektronischer Datenaustausch (ELDA)
- www.ergotherapie.at
Berufsverband Ergotherapie Austria
- www.ris.bka.gv.at
Berufsgesetz des gehobenen medizinischen Dienstes (MTD-Gesetz)
- www.gesundheit.gv.at
Gesundheitsberuferegister
Dateien
- Rahmenvereinbarung (PDF, 7 MB)
- 1. Zusatzvereinbarung (PDF, 905 KB)
- 2. Zusatzvereinbarung (PDF, 311 KB)
- 3. Zusatzvereinbarung (PDF, 283 KB)
- 4. Zusatzvereinbarung (PDF, 1 MB)
- Behandlungsplan (PDF, 838 KB)
- Vertragstarife (PDF, 264 KB)
- Patienteninformation (PDF, 122 KB)
- Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Ergotherapie (PDF, 417 KB)