Ergotherapie unterstützt Menschen, die in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt sind, weil sie Alltagstätigkeiten nur schwer oder gar nicht selbstständig durchführen können (z.B. essen, sich anziehen und waschen, Freunde treffen, mit der Hand schreiben etc.).
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Ergotherapeutische Behandlungen können Sie sowohl bei unseren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern als auch bei Wahlergotherapeutinnen und Wahlergotherapeuten in Anspruch nehmen.
Die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner haben mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Vertrag abgeschlossen. Die Honorare für Vertragsleistungen werden direkt mit der ÖGK verrechnet. Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Ergotherapie.
Wahlergotherapeutinnen und Wahlergotherapeuten haben keinen Vertrag mit der ÖGK abgeschlossen und können die Höhe ihrer Preise für die erbrachten Leistungen frei bestimmen. Sie werden als Privatpatientin bzw. Privatpatient behandelt und müssen die Rechnung selbst bezahlen. Nach Vorlage der bezahlten Honorarnote und der bewilligten Verordnung erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.
- Verordnung
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung)
- der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Neurologie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder
- der Fachabteilung des Krankenhauses
- Bewilligung
Eine Bewilligung ist bis auf Weiteres nicht notwendig!
- Behandlung
Ergotherapeutische Behandlungen bei einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner sind für Sie kostenlos. Voraussetzung ist die Vorlage der Verordnung bei der Vertragspartnerin oder beim Vertragspartner. Die Honorare für Vertragsleistungen werden direkt mit uns verrechnet.
Wahl-Ergotherapeutinnen oder Wahl-Ergotherapeuten haben keinen Vertrag mit der ÖGK. Sie müssen das Honorar für die Behandlungen zunächst selbst bezahlen und können dann um Kostenerstattung ansuchen.
Halten Sie bitte die vereinbarten Behandlungstermine genau ein. Für versäumte Termine übernimmt die ÖGK keine Kosten.
- Kostenerstattung
Sie benötigen dafür:
- das Service Rechnung einreichen
- Geben Sie dort Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC)
- die Verordnung
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- den Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Die Kostenerstattung beträgt 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragsergotherapeutin oder einem Vertragsergotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt. Die aktuellen Erstattungssätze finden Sie hier (PDF, 219 KB).
- das Service Rechnung einreichen
Dateien
- Ergotherapie Vertragspartner (PDF, 417 KB)
Liste der ÖGK Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Ergotherapie
- Kostenerstattungslisten (PDF, 219 KB)
Liste der Tarife für die Kostenerstattung für Ergotherapie
- Wahlergotherapeutenlisten (PDF, 3 MB)
Liste der Wahltherapeuten für die eine Kostenerstattung gewährt wird