Qualitätsgesicherte Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung für alle Wiener Schulen.
Gesunde Angebote für Schulen
Gesunde Angebote
Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde von der Sozialversicherung und der Stadt Wien ein Landesgesundheitsförderungsfonds eingerichtet. Dieses Projekt wird daraus finanziert. Bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel steht jeder Schule in Wien ein Betrag von max. EUR 3.000,00 pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Schulen können verschiedene Angebote aus dem Angebotskatalog wählen. Gefördert werden max. EUR 200,00 pro 50-Minuten-Einheit. Damit sind die meisten Angebote im Angebotskatalog für die Schulen kostenlos. Bei manchen Angeboten können die Kosten pro Angebot höher sein, hier ist dann ein Selbstbehalt zu leisten. Die Kosten pro 50-Minuten-Einheit sind in allen Angebotsbeschreibungen explizit angeführt.
Bitte beachten Sie, dass die gesamten Kosten von der Schule zunächst vorzufinanzieren sind!
Den Angebotskatalog finden Sie auf unserer Seite nach Themenbereichen gegliedert. Aus diesem Katalog können alle Wiener Schulen jedes Schultyps qualitätsgesicherte Angebote auswählen und eine finanzielle Förderung bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragen.
Förderansuchen für 2024 können bis zur Ausschöpfung der Fördermittel eingebracht werden!
Suchtprävention
Angebote zum Thema Suchtprävention
Psychosoziale Gesundheit
Angebote zum Thema Psychosoziale Gesundheit
Schulentwicklung
Angebote zum Thema Schulentwicklung, materielle Umwelt und Sicherheit
- Informationen zur Beantragung der Förderung
- Sie wählen Ihr Angebot aus unserem Angebotskatalog
- Die jeweilige Schulleitung bzw. der zuständige Lehrkörper stellt ein Förderansuchen, das Sie handschriftlich oder gleich direkt online befüllen können.
- Das ausgefüllte Förderansuchen bitte mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung versehen und an unsere E-Mail Adresse schulangebote@oegk.at übermitteln.
- Es wird empfohlen, vor Einreichung des Ansuchens mit der jeweiligen Anbieterin/dem jeweiligen Anbieter Kontakt aufzunehmen, um einen möglichen bzw. gewünschten Termin der Umsetzung abzuklären bzw. zu reservieren.
- Nach Prüfung Ihres Ansuchens erhalten Sie von uns per Mail die Bewilligung oder eine Ablehnung (wenn zb. die maximale Fördersumme Ihrer Schule von Euro 3.000,00 bereits ausgeschöpft wurde oder keine weiteren Fördermittel zur Verfügung stehen).
- Nach Erhalt der Förderbewilligung können Sie direkt mit der Anbieterin/dem Anbieter Kontakt aufnehmen, um den im Vorfeld reservierten Termin zu fixieren.
Für Fragen zur Beantragung stehen wir Ihnen gerne unter schulangebote@oegk.at zur Verfügung.
- Informationen zur Abrechnung der Förderung
- Nach Durchführung des Angebots erfolgt die Bezahlung der Anbieterin/des Anbieters direkt durch die jeweilige Schule!
- Die Abrechnungsunterlagen (Abrechnungsformular samt weiteren Unterlagen) müssen spätestens 5 Wochen nach Umsetzung des bewilligten Angebots bei uns per E-Mail an schulangebote@oegk.at eingelangt sein.
- Wird mehr als ein Angebot in einem Förderansuchen eingereicht, so beginnt die Frist erst mit Absolvierung des letzten Angebots zu laufen, Sie können aber gerne bereits durchgeführte Angebote auch früher abrechnen.
- Eine verpflichtende Teilnahme an der Evaluierung in Form eines Online-Feedback-Fragebogens mit einigen Fragen zum Angebot, das an Ihrer Schule umgesetzt wurde, ist für die Auszahlung der Fördersumme Voraussetzung!
- Folgende Unterlagen sind gesammelt zu übermitteln:
- das ausgefüllte und von der Direktion unterfertigte Abrechnungsformular
WICHTIG: Bitte Bankverbindung der Schule angeben! - Rechnung(en)
- Zahlungsbeleg(e)
- das ausgefüllte und von der Direktion unterfertigte Abrechnungsformular
- Die Abrechnung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
- Nach Prüfung der Unterlagen überweist die Österreichische Gesundheitskasse den entsprechenden Betrag ausnahmslos auf das jeweilige offizielle Schulkonto. Bitte beachten Sie, dass bei manchen Angeboten ein Selbstbehalt besteht.
- Beachten Sie bitte die 5 Wochenfrist (nach der Inanspruchnahme des letzten Angebotes) zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen. Sollten die Abrechnungsunterlagen nicht rechtzeitig bei uns eingelangt sein, verfällt der in der Förderzusage bewilligte Förderbetrag!
Für Fragen zur Abrechnung stehen wir Ihnen gerne unter schulangebote@oegk.at zur Verfügung.
- Informationen zur Evaluierung der Angebote und zum Ausfüllen des Online-Feedback-Fragebogens
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Um das Projekt „Gesunde Angebote für Schulen!“ auch in Zukunft bestmöglich zu planen und die Qualität der praktischen Durchführung der Angebote entsprechend zu prüfen, ist nun eine verpflichtende Teilnahme an der Evaluierung in Form eines Online-Feedback-Fragebogens mit einigen Fragen zum Angebot, das an Ihrer Schule umgesetzt wurde, vorgesehen.
Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt, in den Ergebnissen wird nicht auf Sie oder Ihre Schule zurückzuschließen sein!
Dieser Fragebogen soll bitte von jenen Schulleiter/innen oder Lehrer/innen, die für die Nutzung des Angebots aus dem Projekt: „Gesunde Angebote für Schulen!“ verantwortlich bzw. in dessen Umsetzung involviert waren, ausgefüllt werden. Bitte füllen Sie für jedes genutzte Angebot jeweils einen eigenen Online-Feedbackbogen aus.
Hier finden Sie den Online-Fragebogen.
Für Fragen zur Evaluierung stehen wir Ihnen gerne unter schulangebote@oegk.at zur Verfügung.
- Informationen zum Angebotskatalog
Den Angebotskatalog finden Sie auf unserer Seite nach Themenbereichen (Ernährung, Bewegung, Suchtprävention, Psychosoziale Gesundheit und Schulentwicklung) gegliedert. Aus diesem Katalog können alle Wiener Schulen jedes Schultyps qualitätsgesicherte Angebote auswählen und eine finanzielle Förderung bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragen.
Auswahl und Qualitätssicherung der Angebote
Um qualitätsgesicherte Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung anbieten zu können, wurden gemeinsam mit dem Ludwig Boltzmann Institut Health Promotion Research bzw. mit dem Institut für Gesundheitsförderung und Prävention wissenschaftlich fundierte Qualitätskriterien entwickelt. Diese wurden auf Basis nationaler und internationaler Literatur und Guidelines erstellt. Alle qualitätsgesicherten Angebote wurden anhand dieser Qualitätskriterien ausgewählt. Diese lassen sich in 4 Bereiche untergliedern:
- Qualitätsbereich 1: Interventionskonzept
Hierbei wurden speziell die inhaltliche Beschreibung, die Ziele und Methoden des Angebots, die Organisation und der Ablauf sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Angebots bewertet. - Qualitätsbereich 2: Prinzipien der Gesundheitsförderung
Dieser Bereich deckt die Berücksichtigung der Prinzipien in der Gesundheitsförderung im jeweiligen Angebot ab. Hierbei wurden Prinzipien wie Partizipation, Empowerment, Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit berücksichtigt. - Qualitätsbereich 3: Schulspezifische Kriterien
In diesem Qualitätsbereich wurde das Angebot auf die Eignung für die Zielgruppe sowie den Schulkontext überprüft. - Qualitätsbereich 4: Themenspezifische Eignung
Jedes Angebot muss eindeutig einem Themenbereich zuordenbar sein. Dies wurde im Qualitätsbereich 4 abgefragt.
- Qualitätsbereich 1: Interventionskonzept
Gesundheit entsteht dort, wo Menschen leben und arbeiten. Die Schule ist ein Ort, wo Menschen viel Zeit verbringen, und der die Gesundheit positiv beeinflussen kann. Ein gesundes Lern- und Arbeitsumfeld zu schaffen, ist das Ziel der schulischen Gesundheitsförderung. Im Fokus dabei stehen die gesunde Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, das Wohlbefinden der Lehrerinnen und Lehrer an ihrem Arbeitsplatz sowie die gesunde Gestaltung des Schulalltags und Schulklimas. Um Schulen individuell unterstützen zu können, hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gemeinsam mit der Stadt Wien (Wiener Gesundheitsförderung) das Projekt „Gesunde Angebote für Schulen!“ ins Leben gerufen.
„Gesunde Angebote für Schulen!“ setzt sich zum Ziel, die Qualität von Angeboten in der schulischen Gesundheitsförderung zu sichern, in einem Angebotskatalog zusammenzufassen und durch eine finanzielle Förderung für Schulen leistbar zu machen.