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Kinder­betreuungs­geld: Auszahlung im Dezember etwas geringer

Sie erhalten das Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausbezahlt – also grundsätzlich jeweils im Folgemonat. Im Dezember überweisen wir Ihnen daher das Kinderbetreuungsgeld für November. Dieses ist etwas geringer, weil das Service-Entgelt für die e-card abgezogen wird.

Babyschuhe stehen auf Geldscheinen / Credit: bpstocks/AdobeStock

Für die e-card ist jährlich ein Service-Entgelt zu bezahlen. Für das Jahr 2025 beträgt dieses 13,80 Euro. Wenn Sie zum Stichtag am 15.11.2024 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, berücksichtigen wir das Service-Entgelt bei der nächsten Auszahlung.

 

Sie bekommen daher im Dezember um 13,80 Euro weniger Kinderbetreuungsgeld überwiesen.

Zuletzt aktualisiert am 11. Dezember 2024