Ein Mitarbeiter bezieht vom 01.01. bis 16.01. Krankengeld. Welcher Tag ist bei der Erstellung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) im Datenfeld "Beginn der Verrechnung" des Tarifblocks einzutragen?
Bei einer im Kalendermonat durchlaufenden Beschäftigung beginnt die Verrechnung in der Regel mit dem ersten Tag des Beitragszeitraumes ("Beginn der Verrechnung" = "01").
Im Falle von krankheitsbedingten Unterbrechungen (zum Beispiel bei Krankengeldbezug) ist jedoch darauf zu achten, dass jener Tag als "Beginn der Verrechnung" herangezogen wird, der dem Ende des Krankengeldanspruches folgt.
Im konkreten Beispiel beginnt die Verrechnung mit dem 17.01. (= erster beitragsrelevanter Versicherungstag nach Leistungsbezug). Im Tarifblock ist daher "17" einzutragen.
Die Redaktion
Autor: Mag. Wolfgang Böhm/ÖGK