Ein Mitarbeiter wurde mit Anteilen an unserem Start-Up-Unternehmen beteiligt. Mit 15.09. kommt es zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Anteile werden nicht veräußert. Wie ist in diesem Fall die Beitragsgrundlage der Beteiligung zu ermitteln?
Grundsätzlich ist für die Ermittlung der Beitragsgrundlage der 30-fache Betrag der täglichen Höchstbeitragsgrundlage heranzuziehen.
Bei einer untermonatigen Beendigung des Dienstverhältnisses ist jedoch die Höchstbeitragsgrundlage für die von der Dauer der Pflichtversicherung im Austrittsmonat umfassten Kalendertage heranzuziehen.
Im konkreten Fall beträgt die Beitragsgrundlage daher 3.030,00 Euro (tägliche Höchstbeitragsgrundlage 2024: 202,00 Euro x 15 Tage).
Die Redaktion
Autor: Gerhard Trimmel/ÖGK