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Vollendung eines Lebensjahres in der Soziaversicherung

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2024


Eine am 22.07.1964 geborene Mitarbeiterin feiert heuer ihren 60. Geburtstag. Sie hat noch keinen Anspruch auf eine Alterspension. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt der Beitrag zur Unfallversicherung. Wann genau gilt ein Lebensjahr als vollendet?

Laut Verwaltungsgerichtshof ist ein Lebensjahr mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet.

Im konkreten Fall vollendet die Mitarbeiterin ihr 60. Lebensjahr am 21.07.2024.

Da die Vollendung des 60. Lebensjahres während eines Monates erfüllt ist, ist der Abschlag "Entfall des Unfallversicherungsbeitrages für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (A09)“ jedoch erst ab Beginn des Folgemonates (01.08.2024) anzuwenden.

Die Redaktion

Autor: Matthias Berger/ÖGK