Für freie Dienstnehmer, deren Arbeitsverdienst für längere Zeiträume als einen Kalendermonat gebührt und deren Gesamtarbeitsverdienst durchschnittlich auf den Zeitraum der Leistungserbringung aufgeteilt wird (Abrechnung mit Honorarnoten), muss jedenfalls die erste monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) nach erfolgter Anmeldung mit einem Tarifblock "ohne Verrechnung" übermittelt werden. Die Anmeldeverpflichtung wird dadurch abschließend erfüllt.
Der Tarifblock "ohne Verrechnung" kommt zur Anwendung, wenn
- für einen freien Dienstnehmer das Entgelt für den Beitragszeitraum noch nicht feststeht oder
- der gesamte Arbeitsverdienst nachträglich auf den Zeitraum der Leistungserbringung aufgeteilt wird.
Als Verrechnungsgrundlage ist der Wert "1" einzutragen. Für alle nachfolgenden Beitragszeiträume ist bis zur Entgeltleistung die Übermittlung einer mBGM "ohne Verrechnung" zulässig.
Storno der mBGM "ohne Verrechnung" oder Storno der Anmeldung
Nach erfolgter Entgeltzahlung und Ermittlung des durchschnittlichen Entgeltes muss die erste bzw. müssen allfällige weitere mBGM "ohne Verrechnung" storniert werden. Bis zum 15. des der Entgeltleistung folgenden Beitragszeitraumes sind für jeden betroffenen Kalendermonat die entsprechenden mBGM "mit Verrechnung" nachzureichen.
Besteht wider Erwarten kein Entgeltanspruch (es erfolgen beispielsweise keine Geschäftsabschlüsse durch den freien Dienstnehmer), ist die seinerzeitige Anmeldung zu stornieren.
Abmeldung "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht"
Wurde bereits eine mBGM "mit Verrechnung" vorgelegt und der freie Dienstnehmer hat bis auf weiteres keinen Entgeltanspruch, sollte eine Abmeldung mit dem Abmeldegrund "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht" erstattet werden. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich weiterhin aufrecht ist.
Erfolgt keine Abmeldung mit dem erwähnten Abmeldegrund, ist für den nachfolgenden Beitragszeitraum eine mBGM "ohne Verrechnung" vorzulegen. Nach erfolgter Entgeltleistung und Ermittlung des durchschnittlichen Entgeltes muss die bzw. müssen allfällige weitere mBGM "ohne Verrechnung" storniert werden. Der Arbeitsverdienst ist auf den Zeitraum der Leistungserbringung aufzuteilen und eine bzw. mehrere mBGM "mit Verrechnung" sind bis zum 15. des der Entgeltleistung folgenden Beitragszeitraumes für jeden betroffenen Kalendermonat zu melden.