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Richtige monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) verwenden

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2023


Das Dienstverhältnis einer Mitarbeiterin wurde vom 20.01. bis 10.02. vereinbart. Für den Beitragszeitraum Jänner wurde bereits eine mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung übermittelt. Im Februar stellt sich heraus, dass das Beschäftigungsverhältnis doch länger als einen Monat dauert. Wie ist vorzugehen? 

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Dienstverhältnis für kürzer als einen Monat vereinbart ist und über zwei Kalendermonate reicht, ist für jeden Beitragszeitraum eine mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung zu übermitteln. 

Stellt sich jedoch heraus, dass das Beschäftigungsverhältnis in ein länger als einen Monat dauerndes Dienstverhältnis übergeht, ist eine Stornomeldung und anschließende Neumeldung der korrekten mBGM zu erstatten. 

Übermitteln Sie daher bitte für den Beitragszeitraum Jänner eine Stornomeldung der mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung und erstatten eine mBGM für den Regelfall. Alle weiteren Beitragszeiträume sind mit einer mBGM für den Regelfall abzurechnen. 

Die Redaktion

Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK