DRUCKEN

Fahrtkostenersatz: Wohnung zu einer Baustelle

Stand: 01.01.2024


Die Dienstnehmer eines Unternehmens erhalten für Fahrten von der Wohnung zu einer Baustelle (bzw. zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit) einen Fahrtkostenersatz, da der Kollektivvertrag dies zwingend vorsieht. Wie ist diese Vergütung beitrags- und steuerrechtlich zu beurteilen?

Fahrtkostenersätze unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit sind auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16b Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) steuerfrei.

Im Bereich der Sozialversicherung (und somit auch im Bereich der Betrieblichen Vorsorge) sind derartige Fahrtkosten beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer begünstigt sind.

Hinweis:
Wird von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber für die Strecke von der Wohnung zur Bau­stelle bzw. zum Montageort ein Pendlerpauschale im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 berücksichtigt, stellen Fahrtkostenersätze bis zur Höhe des Pendlerpauschales einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.