Bei Teilzeitbeschäftigten ist bei der Verlängerung der Pflichtversicherung auf eine ganze Woche hochzurechnen.
Arbeitstage je Woche | Hinzuzurechnende Tage |
1-Tag-Woche | 6 Tage |
2-Tage-Woche | 5 Tage |
3-Tage-Woche | 4 Tage |
4-Tage-Woche | 3 Tage |
5-Tage-Woche | 2 Tage |
Beispiel:
- Eintritt des Dienstnehmers: 01.03.
- Arbeitstage: Montag, Dienstag, Mittwoch
- Urlaubsanspruch: 15 Arbeitstage (AT)/Arbeitsjahr
- Beginn des Urlaubsjahres: 01.01. jedes Jahres
- Ende des Dienstverhältnisses: 31.10.
- Zurückgelegte Dienstzeit im Urlaubsjahr (01.01. - 31.10.): 304 Kalendertage (KT)
- Resturlaub aus dem alten Urlaubsjahr: 2 AT
Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruches:
15 AT x 304 KT : 365 KT* = 12,49 AT
Resturlaub aus dem alten Urlaubsjahr: + 2,00 AT
Gesamt: 14,49 AT
Mögliche kaufmännische Rundung: 14,00 AT
Berechnung der Verlängerung der Pflichtversicherung:
Abrundung: 14,00 AT
Für je drei AT sind vier weitere Tage hinzuzurechnen (4 x 4 Tage): 16,00 KT
Gesamt: 30,00 KT
Die Pflichtversicherung ist vom 01.11. bis 30.11. zu verlängern.
* 366 = Anzahl der Tage in einem Schaltjahr