- 1.7.1 Sind fallweise Beschäftigte zu melden?
- 1.7.2 Sind freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer zu melden?
- 1.7.3 Wie ist bei einer Arbeitsunterbrechung durch Urlaub oder Krankenstand umzugehen?
- 1.7.4 Eine Krankenschwester (Z 4) arbeitet im Juli und ist im August und September krank (mit Entgeltfortzahlung) und nimmt im Oktober Urlaub. Zählen alle Monate als Schwerarbeit?
- 1.7.5 Dauer der Schwerarbeitstätigkeiten: Was ist bei längeren Krankenständen bzw. Urlaub?
- 1.7.6 Jemand wird als Krankenschwester angestellt, arbeitet einen Tag und ist danach den restlichen Monat und noch zwei Folgemonate krank. Zählen diese Monate?
- 1.7.7 Kommt für Zeiträume, in denen Wochen- oder Sonderwochengeld bezogen wird, das Ausfallsprinzip zum Tragen?
- 1.7.8 Kommt für Zeiträume, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, das Ausfallsprinzip zum Tragen?
- 1.7.9 Wenn mehrere Dienstverhältnisse hintereinander ausgeübt werden, wie prüft die Pensionsversicherung, welches Dienstverhältnis zu welcher Dienstgeberin bzw. zu welchem Dienstgeber gehört bzw. ob es sich bei diesen Beschäftigungen tatsächlich um Schwerarbeit handelt?
- 1.7.10 Müssen für alle unsere Arbeiterinnen und Arbeiter die Arbeitsnachweise und jede einzelne Tätigkeit vom gesamten Jahr (und Folgejahre?) genau durchgesehen und beurteilt werden?
- 1.7.11 Was ist unter längerer Arbeitszeit zu verstehen (in vielen Gemeinden haben die Personen am Bauhof von Montag bis Donnerstag einen Neun-Stunden-Tag, Freitag vier Stunden)?
- 1.7.12 Zwei Dienstnehmer arbeiten grundsätzlich in Österreich und verrichten Schwerarbeit (Berufsgruppe ist in der Berufsliste 1 angeführt). Es ist geplant, dass diese Personen für die Dauer von sechs Monaten nach Deutschland entsendet werden. Die Pflichtversicherung in Österreich bleibt aufrecht. Sind die beiden Dienstnehmer auch für die Dauer der Entsendung als Schwerarbeiter zu melden?
- 1.7.13 Was bedeutet, dass bei Ausübung mehrerer Erwerbstätigkeiten bei verschiedenen Dienstgeberinnen und Dienstgebern eine kumulierte Betrachtung zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten führen kann?
- 1.7.14 Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens arbeitet Vollzeit. Der Arbeitnehmer arbeitet vier Stunden pro Tag als Bauspengler und vier Stunden pro Tag als Bauhilfsarbeiter. Liegt Schwerarbeit vor?
- 1.7.15 In unserem Betrieb arbeitet ein Dienstnehmer, der drei Nachtschichten pro Monat im Wechselschichtdienst erbringt und vier Stunden pro Tag schwere körperliche Arbeit leistet. Für das Vorliegen von Schwerarbeit gemäß Z 1 sind grundsätzlich sechs Nachtschichten erforderlich. Die Kalorienwerte basieren auf einem Acht-Stunden-Tag. Bei getrennter Betrachtungsweise würde Schwerarbeit nicht vorliegen. Ist in diesem konkreten Fall eine gemeinsame Betrachtung vorzunehmen und liegt daher Schwerarbeit vor?
- 1.7.16 Beispiel: Die Normalarbeitszeit in unserem Betrieb beträgt acht Stunden pro Tag. Mit einem Dienstnehmer, der Schwerarbeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 4 erbringt, wird eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen. Grundsätzlich soll die Arbeitszeit auf sechs Stunden pro Tag reduziert werden. Der Dienstnehmer entscheidet sich aber letztendlich für einen bestimmten Zeitraum, acht Stunden pro Tag weiter zu arbeiten. Der Dienstnehmer arbeitet sohin zwei Stunden pro Tag ein. Es ergibt sich eine Arbeitsphase und eine Freizeitphase.
Wann liegt bei Altersteilzeit (Blockmodell) Schwerarbeit vor?
> In der Arbeitsphase und in der Freizeitphase?
> Nur in der Arbeitsphase?
> Überhaupt nicht? - 1.7.17 Beispiel: Die Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag. Mit einem Dienstnehmer, der im Schicht- und Wechseldienst eingesetzt wird, wird eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen. Grundsätzlich soll die Arbeitszeit auf sechs Stunden pro Tag reduziert werden. Der Dienstnehmer entscheidet sich aber letztendlich für einen bestimmten Zeitraum, acht Stunden pro Tag weiter zu arbeiten. Der Dienstnehmer arbeitet sohin zwei Stunden pro Tag ein. Es ergibt sich somit eine Arbeitsphase und eine Freizeitphase.
Wann liegt bei Altersteilzeit (Blockmodell) Schwerarbeit wegen Schicht- und Wechseldienst vor?
> In der Arbeitsphase und in der Freizeitphase?
> Nur in der Arbeitsphase?
> Überhaupt nicht? - 1.7.18 Mit einem Arbeitnehmer wird eine echte Altersteilzeitvereinbarung (kein Blockmodell) getroffen. Der Betreffende ist im Schichtdienst eingesetzt. Auf Grund der Vereinbarung erbringt der Arbeitnehmer nicht mehr wie vor der Vereinbarung der Fall sechs Nachtschichten, sondern nur mehr drei Nachtschichten pro Monat. Liegt Schwerarbeit gemäß Z 1 vor?
- 1.7.19 Altersteilzeit: Ist beim Blockmodell während der Freizeitphase Schwerarbeit überhaupt möglich?
- 1.7.20 Können generell nur jene Personen (Schicht- und Wechseldienst, Hitze- oder Kältebelastung, schwere körperliche Arbeit etc.) als Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeiter angesehen werden, die von den Berufslisten umfasst sind?
- 1.7.21 Die neue Bezeichnung für "Verschieber“ ist "Wagenmeister“ – stimmt das?
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