- 1.6.1 Ist jemand im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 6 zu melden? Der Grad der Behinderung ist ohnehin beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen bekannt. Manchen Dienstgeberinnen und Dienstgebern ist es auch unangenehm, gleich bei der Einstellung danach zu fragen, ob bzw. welche Pflegestufe jemand bezieht oder beziehen könnte.
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