- 1.3.1 Sind Personen zu melden, die unter chemischen oder physikalischen Einflüssen arbeiten?
Es wurde leider kein Ergebnis für diese Suchanfrage gefunden!
Es wurde leider kein Ergebnis für diese Suchanfrage gefunden!
Nein. Von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber ist keine Meldung zu erstatten.
Eine Schwerarbeitszeit ist vom Pensionsversicherungsträger erst dann anzuerkennen, wenn die chemischen oder physikalischen Einflüsse zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens zehn Prozent geführt haben. Die diesbezügliche Feststellung hat der zuständige Unfallversicherungsträger (mittels Bescheid) zu treffen.
In diesen Fällen ist die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer darauf hinzuweisen, entsprechende Unterlagen (wie zum Beispiel Arbeitsplatzbeschreibungen) als Nachweis für die Beurteilung von Schwerarbeit durch den Pensionsversicherungsträger aufzubewahren.