- 1.2.1 Wie sind Arbeiten im Sommer zu beurteilen?
An einigen Tagen arbeiten die Arbeiter auf Straßen (Asphaltierungsarbeiten, Wegeerhaltung mit teilweise händischen Grabungsarbeiten). Da kommt es an manchen Tagen sehr wohl zu einer Hitzebelastung von 30°C.
Ist hierbei auch immer die relative Luftfeuchtigkeit zu messen? Wie sollte das dokumentiert werden? - 1.2.2 Welche klassischen Arbeitsplätze sind als „Hitzearbeitsplätze“ im Sinne der Verordnung zu erachten?
- 1.2.3 Was heißt in diesem Zusammenhang "während des überwiegenden Teils der Arbeitszeit“?
Liegt mehr als die Hälfte der Arbeitszeit auch dann vor, wenn ein Arbeiter an einem Tag fünf Stunden zu Asphaltierungsarbeiten eingesetzt ist, seine Arbeitszeit aber an diesem Tag mit zehn Stunden festgelegt ist oder erreicht man diese erst, wenn 87 Stunden Arbeitsleistung im Monat bei 30°C erbracht werden (die Gemeinden haben vorwiegend noch die 40-Stunden-Woche, das sind im Monat 173,2 Stunden)?
- 1.2.4 In vielen Betrieben beträgt die Temperatur in den Kühlhäusern bloß minus 5°C oder 10°C. Ist es notwendig, die minus 21°C zu erreichen?
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