- 24.1 Wie ist bei Aufrollungen bzw. Neumeldungen der Beitragsgrundlage eines Vorjahres vorzugehen?
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Die Abrechnung erfolgt mittels mBGM. Diese ist bis zum 15. nach Ablauf eines jeden Beitragszeitraumes zu übermitteln. Aufrollungen erfolgen durch Storno und Neumeldung der mBGM und gelten als rechtzeitig eingelangt, wenn die elektronische Übermittlung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Zeitraumes, für den die mBGM gilt, erfolgt.