- 18.1 Wie ist bei Auslandsbezug vorzugehen?
- 18.2 Beispiel: Dienstgeberin bzw. Dienstgeber eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz. Hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber in Österreich keine Niederlassung (Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer ist unselbständig tätig in Österreich), so ist die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber meldepflichtig, sofern sie bzw. er mit der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer keine Vereinbarung nach Artikel 21 DVO 987/2009 getroffen hat.
Besteht BV-Pflicht für die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber? Wie hat die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer im Falle einer Vereinbarung nach Artikel 21 DVO 987/2009 vorzugehen? - 18.3 EU-Dienstgeberin bzw. EU-Dienstgeber: Welche Bestimmungen sind in diesen Fällen nunmehr anzuwenden?
- 18.4 Fallen Personen, die vom Ausland (EU/EWR/Schweiz und Drittland) nach Österreich entsendet werden, unter das BMSVG?
- 18.5 Beispiel: Eine Dienstnehmerin eines deutschen Unternehmens wird an ein Unternehmen in Österreich entsendet.
Ist das BMSVG anwendbar? - 18.6 Beispiel: Eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer arbeitet für eine österreichische Dienstgeberin bzw. einen österreichischen Dienstgeber in Österreich und im EU-Ausland. Sie bzw. er unterliegt ausländischem Sozialversicherungsrecht, aber österreichischem Arbeitsrecht.
Gilt das BMSVG? - 18.7 Beispiel: Beschäftigung bei einer Dienstgeberin bzw. einem Dienstgeber außerhalb EU/EWR/Schweiz.
Unterliegt diese Dienstgeberin bzw. dieser Dienstgeber der BV-Pflicht? (Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer ist meldepflichtig.) - 18.8 Beispiel: Dienstgeberin bzw. Dienstgeber außerhalb EU/EWR/Schweiz. Beschäftigung bei einer Dienstgeberin bzw. einem Dienstgeber, die bzw. der den Betrieb im Ausland (nicht EWR) hat und in Österreich über keine Betriebsstätte verfügt.
Wie ist hinsichtlich der BV-Beitragspflicht vorzugehen? (Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer ist meldepflichtig.) - 18.9 Beispiel: In bestimmten Fällen (zum Beispiel Meldepflicht der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers gemäß § 35 Abs. 4 ASVG) wählt die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer selbst eine BV-Kasse aus. Laut BMSVG ist kein Beitrittsvertrag zwischen Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer und BV-Kasse vorgesehen.
Was hat die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer dem zuständigen Krankenversicherungsträger vorzulegen? - 18.10 Beispiel: Ein Dienstgeber mit Sitz in Österreich beschäftigt eine Dienstnehmerin im benachbarten EU-Raum (Bundesrepublik Deutschland). Es handelt sich hierbei um keine Entsendung. Die Beschäftigte ist auf Grund ihrer Tätigkeit in Deutschland kranken-, unfall- und pensionsversichert. Sie ist ansonsten organisatorisch voll in den heimischen Betrieb eingegliedert. Es wurde mit ihr ein Dienstvertrag dahingehend abgeschlossen, dass auf das Beschäftigungsverhältnis österreichische kollektivvertragliche Bestimmungen anzuwenden sind.
Besteht nunmehr für die Beschäftigte Beitragspflicht nach dem BMSVG?
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