- 16.1 Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber überweist den Übertragungsbetrag an die BV-Kasse. Wie erfolgt die Meldung des Beginnes des BV-Anspruches?
- 16.2 Wie hat die Überweisung des vereinbarten Übertragungsbetrages an die ausgewählte BV-Kasse zu erfolgen?
- 16.3 Ist eine rückwirkende Einbeziehung möglich?
- 16.4 Beispiel: Ein Dienstgeber führt etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag 01.10. in das neue Abfertigungssystem über. Er hat auch seinen karenzierten Mitarbeiterinnen ein Übertrittsangebot vom alten Abfertigungssystem auf BV gemacht.
Ist der Übertritt während der Karenz möglich? - 16.5 Sind Übertragungen von Altabfertigungsanwartschaften gemäß § 47 Abs. 3 BMSVG generell als beitragsfrei anzusehen? Im § 49 Abs. 3 Z 18 lit. b ASVG ist nur eine Regelung bei der Zahlung von BV-Beiträgen gemäß den §§ 6 und 7 BMSVG getroffen. Sind Übertragungen dann als beitragsfrei anzusehen, wenn bestehende gesetzliche Abfertigungsansprüche zu überweisen sind (wie zum Beispiel bei Beendigung eines Dienstverhältnisses)?
- 16.6 Beispiel: Eine Firma wurde verkauft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im alten Abfertigungsrecht. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden per 13.07. vom Verkäufer abgemeldet (Beendigungsansprüche wurden errechnet und gemeldet) und nach altem Recht abgefertigt.
Der neue Besitzer hat per 14.07. die Anmeldungen erstattet. Der Dienstgeber zahlt die BV-Beiträge ab Beginn und meldet den Übertritt ins BMSVG.
Ist das richtig? - 16.7 Beispiel: Eine Dienstnehmerin einer GmbH & Co KG, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat, soll ab 01.03. von der Komplementär-GmbH (mit allen Rechten und Pflichten) "übernommen“ werden. Die Dienstnehmerin ist weder an der GmbH noch an der GmbH & Co KG beteiligt. Die GmbH ist nicht am Vermögen der KG beteiligt.
Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen für § 46 Abs. 3 Z 2 BMSVG (Konzern) vor? - 16.8 Beispiel: Eine in einem international tätigen Konzern beschäftigte Person wird vom Standort Deutschland nach Österreich überstellt.
Gilt hier die Ausnahmebestimmung gemäß § 46 Abs. 3 Z 2 BMSVG oder besteht mit dem Wechsel nach Österreich BV-Pflicht? - 16.9 Beispiel: Eine Dienstnehmerin, deren Beschäftigungsverhältnis der BV-Pflicht unterliegt, wechselt innerhalb eines Konzerns in ein neues Beschäftigungsverhältnis.
Wann beginnt die BV-Pflicht? Ist der erste Monat beitragsfrei?
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