- 12.1 Wie sieht die Auskunftspflicht gegenüber Dienstgeberinnen und Dienstgebern, Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern und BV-Kassen aus?
Es wurde leider kein Ergebnis für diese Suchanfrage gefunden!
Es wurde leider kein Ergebnis für diese Suchanfrage gefunden!
Die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer erhält beim Krankenversicherungsträger keine Auskunft, ob die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber BV-Beiträge für sie bzw. ihn abführt. Eine Auskunftsverpflichtung hat allerdings die BV-Kasse.