- 10.1 Innerhalb welcher Frist muss eine BV-Kasse von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber ausgewählt werden?
- 10.2 Welche BV-Kasse ist zuständig, wenn eine Dienstgeberin bzw. ein Dienstgeber sowohl Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG als auch freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer beschäftigt und die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber für ihre bzw. seine "echten" Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bereits eine BV-Kasse gewählt hat?
- 10.3 Eine selbständig erwerbstätige Person, die als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber für ihre bzw. seine Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer schon eine BV-Kasse gewählt hat, ist in der Selbständigenvorsorge für ihre Person an diese BV-Kasse gebunden. Wie ist vorzugehen, wenn die Unternehmerin bzw. der Unternehmer mehrere Betriebe führt, für die verschiedene BV-Kassen gewählt wurden?
- 10.4 Beispiel: Eine Dienstgeberin bzw. ein Dienstgeber hat keine BV-Kasse gewählt und schließt ihren bzw. seinen Betrieb. Die BV-Beiträge wurden vom Krankenversicherungsträger veranlagt. Der Krankenversicherungsträger erhält vorerst nur eine Verständigung über die "Wiederaufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses“ von einer Dienstnehmerin bzw. einem Dienstnehmer.
Wie hat die Verzinsung der BV-Beiträge bei dieser Dienstnehmerin bzw. diesem Dienstnehmer zu erfolgen, damit annähernd ein richtiger Betrag errechnet wird?
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