Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ein Homeoffice-Pauschale von 2,00 Euro pro Homeoffice-Tag. Ist es möglich – unabhängig von der maximalen Anzahl der Homeoffice-Tage – den Jahresbetrag von 300,00 Euro steuer- und beitragsfrei zu behandeln?
Grundsätzlich gilt: Das Homeoffice-Pauschale kann bis zu 3,00 Euro pro Homeoffice-Tag steuer- und beitragsfrei gewährt werden. Das Pauschale ist für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei. Somit sind pro Homeoffice-Tag maximal 3,00 Euro und pro Kalenderjahr maximal 300,00 Euro begünstigt.
In Fällen, in denen ein Homeoffice-Pauschale von weniger als 3,00 Euro pro Homeoffice-Tag gewährt wird, ist es dennoch möglich – unabhängig von der maximalen Anzahl der Homeoffice-Tage – den Jahresbetrag von 300,00 Euro steuer- und beitragsfrei abzurechnen. Zum Beispiel: 2,00 Euro Homeoffice-Pauschale pro Tag x 150 Homeoffice-Tage = 300,00 Euro Jahresbetrag.
Hinweis: Bei einem Homeoffice-Pauschale von über 3,00 Euro pro Homeoffice-Tag unterliegt der übersteigende Betrag der Steuer- und Beitragspflicht – auch wenn der maximale Jahresbetrag von 300,00 Euro nicht überschritten wird. Zum Beispiel: 6,00 Euro Homeoffice-Pauschale pro Tag x 50 Homeoffice-Tage. Der übersteigende Betrag von 3,00 Euro pro Homeoffice-Tag ist daher steuer- und beitragspflichtig.
Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.
Autorin: Mag. a (FH) Karina Sandhofer