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Ordinationsbedarfsbestellung und Wundmanagement Kärnten


Ordinationsbedarfsbestellung


Zu dem e-Service Ordinationsbedarfsbestellung gelangen Sie hier:


Ansprechpartner


Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Ordinationsbedarfsbestellung:

Frau Sylke Sertschnig, Tel. +43 5 0766-162500 – Landesstelle Klagenfurt


Wundmanagement Kärnten


Um eine verordnete Wundauflage bewilligen zu können, benötigt die bearbeitende Ärztin, der bearbeitende Arzt des medizinischen Dienstes der ÖGK eine Diagnose sowie auch eine genaue Beschreibung des Wundzustandes.

Welche Klassifikation bei der Diagnose verwendet wird, obliegt dem „Verordner“. Aber aus der allgemeinen Diagnose Ulcus cruris - " Unterschenkelgeschwür" - ist für die bearbeitende Ärztin, den bearbeitenden Arzt weder die Ätiologie noch der Wundzustand ersichtlich. Decubitus - Druckstelle, Wundliegen - kann von einer oberflächlichen Rötung bis zur Nekrose in die Tiefe zum Knochen bedeuten.
Erst durch die Angabe des Grades des Decubitus und der Klassifikation des Ulcus ist die Diagnose somit für jede SV-Ärztin bzw. jeden SV-Arzt nachvollziehbar.

Aus der Diagnose und der Zusatzinformation sollte für den medizinischen Dienst der ÖGK die medizinische Notwendigkeit für den verordneten Verbandsstoff ersichtlich sein.

Entscheidende Zusatzinformationen sind zum Beispiel:

  • Wundgröße
  • Wundtiefe
  • Menge der Wundexsudation
  • Anzahl der Verbandswechsel
  • Anzahl des Bedarfes (Stück) pro Verbandswechsel
  • Infektion usw.


Der Wundzustand selbst ist ein wichtiger Faktor für die Wahl der geeigneten Wundauflagen. Denn, eine mit Nekrosen bedeckte Wunde erfordert eine andere Wundversorgung als eine mit Granulationsgewebe oder Fibrinbelägen.

Bei Verordnungen (über Bandagist) sind Bewilligungen von Verbandsstoffen/Wundversorgungsprodukten gemäß Bestimmungen des gültigen Ostvertrages erforderlich.

Bei Rezepten (über Apotheke) sind Bewilligungen von Verbandsstoffen gemäß gültigem Apothekergesamtvertrag erforderlich.

Die gültigen Verträge sind beim jeweiligen abgebenden Vertragspartner aufliegend.

Bitte beachten:
Die Bewilligung muss bereits vor Abgabe vorliegen und die Verordnung sollte unter Bedachtnahme von ökonomischen Gesichtspunkten erfolgen!


Ansprechpartner


Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Wundmanagement:

  • Frau Doris Schneider, DKS, Tel. 05 0766-162397, ÖGK - Landesstelle Klagenfurt


Auch die Eigenschaften und Funktionen der Wundauflagen sind entscheidend. Saugende Auflagen sind für Wunden mit keiner oder wenig Exsudation nicht geeignet. Einige Verbandsstoffe können zerschnitten werden, andere nicht. Gewisse Wundauflagen dürfen über den Rand der Wunde gelegt werden, bei anderen ist es obsolet.

Die Rolle der Wundauflagen hat sich durch die Erkenntnisse der modernen Wundbehandlung in den letzten Jahren deutlich verändert. Somit sind Wundauflagen nicht mehr nur "Hilfsmittel", sondern sie stellen selbst das "Therapeutische Prinzip" dar.


Formular-Download

Hier können Sie das Formular "Wunddokumentationsblatt zur Anforderung von Verbandstoffen" herunterladen:

Wunddokumentationsblatt zur Anforderung von Verbandstoffen (PDF, 143 KB)

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2024