Das aktuelle Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) gilt seit 1. Juni 2018. Es ist geprägt vom Grundgedanken der UN-Konvention: Jeder Mensch soll selbst entscheiden können.
Und dafür muss jeder Mensch auch die nötige Unterstützung bekommen. Nur wenn ein Mensch auch mit Unterstützung nicht selbst entscheiden kann, dann darf jemand anderer für ihn entscheiden. Dieser Mensch wird damit zum Vertreter des Betroffenen.
Die 4 Säulen des Erwachsenenschutz-Gesetzes, Quelle:Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (2018)
Es gibt vier Vertretungsformen in medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten:
Vorsorgevollmacht
Erwachsenenvertretung Salzburg: Vorsorgevollmacht
Gewählte Erwachsenenvertretung
Erwachsenenvertretung Salzburg: Gewählte Erwachsenenvertretung
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Erwachsenenvertretung Salzburg: Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Erwachsenenvertretung Salzburg: Gerichtliche Erwachsenenvertretung