Pflegegeld
Aufgrund einer Krankheit, des Alters oder einer Behinderung benötigen manche Menschen besondere Hilfe und Unterstützung. Um Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen finanziell zu entlasten, unterstützt der Bund Betroffene in Form des Pflegegeldes. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegebedarf. Pflegebedürftige sollen dadurch ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Umgebung führen können, das sich nach ihren Bedürfnissen orientiert. Das Pflegegeld wird als pauschale Geldleistung abgegolten, wodurch ein Teil der Mehraufwendungen, die durch die Pflege entstehen, abgedeckt werden soll.
Weiterführende Informationen:
Finanzielle Unterstützung bei Ersatzpflege
Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können, kann finanzielle Unterstützung gewährt werden. Es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden. Für die Inanspruchnahme müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Weiterführende Informationen:
Unterstützung für pflegende Angehörige
Zuschuss für Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung
Weiterführende Informationen:
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Personen, die zu Hause gepflegt werden, können eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.
Weiterführende Informationen:
Volkshilfe-Demenzhilfe Fonds
Seit März 2012 können finanziell benachteiligte Menschen mit Demenz und/oder deren Angehörige um eine einmalige finanzielle Unterstützung bei der Volkshilfe ansuchen. Damit können Betreuungsstunden oder Pflegebedarfsmittel finanziert werden.
Weiterführende Informationen:
Volkshilfe Österreich: Demenzhilfe