Anspruch auf einen Zahnpass
Folgende in Oberösterreich versicherte Kinder mit entsprechendem Risiko haben Anspruch auf einen Zahnpass:
Alter der Kinder | Kariesrisiko |
5 – 7 Jahre | dmf/DMF (t/T) > 5 oder D (T) > 0 |
8 – 9 Jahre | dmf/DMF (t/T) > 7 oder D (T) > 2 |
10 – 14 Jahre | DMF (S) an Approximal-/Glattflächen > 0 |
Kinder die in Oberösterreich wohnen, jedoch bei der Österreichischen Gesundheitskasse bzw. den Österreichischen Krankenversicherungsträger versichert sind, erhalten einen Zahnpass bzw. können die Gutscheine einlösen. Allerdings nur bei oberösterreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzten.
Die Ausgabe des Zahnpasses und die Einlösung der Gutscheine ist vom 5. bis zum 14. Geburtstag möglich. Danach dürfen die Gutscheine nicht mehr verwendet werden.
Teilnahme von Zahnärzten und Zahnärztinnen am Projekt
- Zahnärzte und Zahnärztinnen, die bereits am Projekt „Individuelle Intensivbetreuung für Kinder mit hohem Kariesrisiko bzw. Kariesbefall“ teilnehmen, stehen auf einer
Zahnarztliste (Excel, 31 KB), die Eltern zur Verfügung steht.
- Wenn Sie neu mitmachen wollen, kontaktieren Sie die ÖGK. Wir freuen uns über neue Partner! Kontakt per E-Mail:
gesunde-zaehne@oegk.at.
- Sie können auch ohne Eintrag in die Liste der ÖGK bis zu 20 Zahnpässe online anfordern. Zum
Online-Bestellformular...
- Weitere Details zum Projekt finden Sie in den
Rundschreiben bzw. Service Info und
hier (PDF, 113 KB).die aktuellen Tarife der Verrechnungspositionen.
Abgabe eines Zahnpasses
Falls bei einem Kind ein erhöhtes Kariesrisiko festgestellt wird, kann es in das Programm aufgenommen werden.
- Sie rechnen die Begutachtung des Kindes über die
Untersuchungsliste (PDF, 245 KB) ab.
- Feststellung Zahnstatus inkl. Berechnung des Score (Summe der Anzahl der kariösen, fehlenden und gefüllten Zähne) und Eintragung in den Zahnpass.
- Stempel des Zahnarztes / der Zahnärztin und Datum der Ausgabe des Zahnpasses oder Zahn-Terminpasses auf der letzten Seite.
- Sie übergeben an die Eltern den Zahnpass und ein dazugehöriges
Informationsschreiben (PDF, 176 KB).
- ACHTUNG: Falls Sie eine Liste aus Ihrem Softwareprogramm erstellen können, wo alle Angaben laut Untersuchungsliste abgebildet sind, können Sie uns diese statt der Untersuchungsliste zukommen lassen, bitte jedoch abgestempelt und unterschrieben.
Abrechnung von Leistungen
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der ÖGK und zwar quartalsweise elektronisch anhand der Untersuchungsliste und der ausgefüllten Gutscheine.
Die Liste mit den einzelnen Abrechnungspositionen entnehmen Sie bitte hier (PDF, 113 KB) bzw. dem letzten
Service Info oder Rundschreiben .
.
Bei Entgegennahme eines Gutscheines ist für die Gutscheinleistung keine Einhebung eines Differenzbetrages zulässig.
Informationen zur Ausgabe und Abrechnung Zahnpass und Zahn-Terminpass (PDF, 116 KB)
Allgemeine Informationen zum Zahnpass und Zahn-Terminpass (PDF, 112 KB)
Zahnärztliche Untersuchungen für den Eltern-Kind-Zuschuss (Vorsorgeheft Land OÖ)
- Das Land OÖ leistet seit Jahren einen Eltern-Kind-Zuschuss für Eltern, die mit ihren Kindern die in einem
Vorsorgeheft (PDF, 451 KB) abgebildeten Gesundheitsleistungen konsumieren. Das Vorsorgeheft erhalten die Eltern meistens vom Kinderarzt oder der Kinderärztin oder vom Hausarzt oder der Hausärztin.
- Seit 01.01.2019 sind zusätzlich zwei zahnärztliche Grunduntersuchungen der Kinder verpflichtend für den Anspruch auf den Eltern-Kind-Zuschuss erforderlich. Der Zuschuss beträgt aktuell EUR 405 (aufgeteilt auf drei Raten je EUR 135) .
- Die Untersuchungen sind zwischen dem 5.und 6. Geburtstag sowie zwischen dem 8. und 9. Geburtstag des Kindes durchzuführen.
- Für die Durchführung dieser Grunduntersuchungen samt Bestätigung im Vorsorgeheft des Landes OÖ wurden neue
Leistungspositionen (PDF, 113 KB) zur Honorarabrechnung geschaffen. Im Rahmen dieser Untersuchung erhalten Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko einen Zahnpass, Kinder ohne erhöhtes Kariesrisiko bekommen einen
Zahn-Terminpass (PDF, 3 MB) (ohne Gutscheine).
- Für die Ausgabe des Zahnpasses bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko ohne Bezug zum Eltern-Kind-Zuschuss (also außerhalb der Altersklassen für die Grunduntersuchungen bzw. wenn Eltern den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen wollen) kann weiterhin die Pos. GF1 abgerechnet werden.