Die Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger ist primär ein kontrollierender Verwaltungskörper. Sie hat mindestens zweimal im Jahr zusammenzutreten. Ihre Amtsdauer beträgt wie bei jedem Verwaltungskörper fünf Jahre. Ihre Aufgaben umfassen:
- Beschlussfassung über den von der Konferenz vorgelegten Jahresvoranschlag des Dachverbandes, der aus dem Haushaltsplan einschließlich Investitionsplan besteht,
- Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Rechnungsabschlusses und anschließende Genehmigung des geprüften Rechnungsabschlusses,
- Entlastung der Konferenz.