Wir gratulieren Ihnen! Sie haben sich dazu entschieden, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Doch wie melden Sie Ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an? Wir haben Ihnen die wichtigsten Schritte in Form einer Checkliste zusammengestellt. Sollten Sie noch Fragen oder Anliegen haben, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne!
1. Beitragskontonummer anfordern
Fordern Sie bei der ÖGK via Online-Formular oder telefonisch bei Ihren regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern eine Beitragskontonummer an. Weitere Informationen finden Sie hier.
2. Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) auswählen
Unterliegen die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), ist eine BV-Kasse auszuwählen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
3. ID Austria registrieren
Registrieren Sie Ihre ID Austria. Mehr Infos finden Sie auf www.oesterreich.gv.at/id-austria.
4. Registrierung zu ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern)
Registrieren Sie sich auf www.elda.at. Dazu benötigen Sie Ihre ID Austria. Via ELDA können Sie alle Sozialversicherungsmeldungen elektronisch übermitteln.
5. Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP)
Registrieren Sie sich mit Ihrer ID Austria im USP www.usp.gv.at. Damit erhalten Sie Zugang zu Ihrem Onlinebeitragskonto im webbasierten Kundenportal WEBEKU und weiteren Services wie zum Beispiel der elektronischen Zustellung. Für Rückmeldungen aus dem SV-Clearingsystem in das Lohnprogramm ist eine Hinterlegung in der SV-Clearingsystem Zuordnungsanwendung im USP erforderlich.
6. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer anmelden
Einfach via ELDA Online, der ELDA-Software oder einer Lohnsoftware. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Die Versicherungsnummer ist nicht vorhanden?
Die Versicherungsnummer ist Ihrer neuen Mitarbeiterin bzw. Ihrem neuen Mitarbeiter nicht bekannt? Fragen Sie diese über WEBEKU ab. Besitzt Ihre Dienstnehmerin bzw. Ihr Dienstnehmer noch keine Versicherungsnummer, können Sie diese mittels ELDA beantragen.
7. Beitragsgrundlagenmeldung übermitteln
Übermitteln Sie die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) jeweils bis zum 15. des Folgemonates. Wenn Ihnen die Beiträge von der Sozialversicherung vorgeschrieben werden, muss die mBGM bis zum 7. des Folgemonates übermittelt werden.
Checkliste: Erstmals Dienstgeberin bzw. Dienstgeber - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 68 KB)