Wird ein Vereinsfest (Blaulichtorganisationen, Sportvereine, kirchliche oder politische Organisationen, Kellergassenfeste etc.) geplant, wird stets nach tatkräftiger Unterstützung und fleißigen Helferinnen und Helfern gesucht. Meist finden sich dann Vereinsmitglieder und auch Familienangehörige von Vereinsmitgliedern, die bereit sind, bei der jeweiligen Veranstaltung tätig zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, wie solche Helferinnen und Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu beurteilen sind und ob diese als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt an Hand der getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse. Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. Die nachfolgenden Erläuterungen dienen daher nur als Orientierungshilfe:
Merkblatt zu Tätigkeiten bei Vereinsfesten (PDF, 136 KB)