Die Meldungen zur Sozialversicherung sind mittels elektronischer Datenfernübertragung (DFÜ) in festgelegten einheitlichen Datensätzen zu erstatten.
Für die Übernahme elektronischer Meldungen wurde ein Datensammelsystem eingerichtet. Bundesweit sind alle elektronischen Meldungen an dieses elektronische Datenaustauschsystem (ELDA) zu übermitteln. Selbstverständlich gilt als Einlangetag der Zeitpunkt des Empfanges bei ELDA. Als Bestätigung für die ordnungsgemäße Übermittlung dient der Ausdruck des Übertragungsprotokolls.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen, den Funktionsablauf und die Anmeldung zur DFÜ finden Sie auf der ELDA-Website.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das ELDA Competence Center (Telefonnummer 05 0766-14502700), bei rechtlichen Fragen an den für die Meldung zuständigen Versicherungsträger bzw. an die regionalen Dienststellen des Finanzamts Österreich.
Richtlinien über Ausnahmen von der Meldeerstattung mittels Datenfernübertragung
Durch eine Richtlinie wird geregelt, in welchen Fällen Meldungen ohne Verwendung der Datenfernübertragung erstattet werden können.
Konsolidierte Fassung der Richtlinien für die Datenfernübertragung ab 01.01.2020 - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 107 KB)