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Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld

Stand: 01.01.2024


Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit durch die Versicherte bzw. den Versicherten ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung auszustellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. 

Auslöser/Zweck der Meldung

Der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit tritt ein.

Voraussetzungen

Die bzw. der Versicherte hat auf Grund der bestehenden Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld.

Meldefrist

Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ist im Interesse der Versicherten ehestmöglich zu senden.

Prozess bzw. Ablauf

Die Meldung ist mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.

Besonderheiten der Meldung

  • Eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltbestätigung ist der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer unverzüglich auszuhändigen.
  • Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.

Rechtsgrundlagen

§ 361 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhalt und Aufbau der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld

Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.

Ausfüllhilfe: Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 279 KB)

Änderung/Richtigstellung der Meldung

Die Korrektur einer unrichtig erstatteten Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld erfolgt durch Stornierung und Vorlage einer neuerlichen Meldung.