Auslöser/Zweck der Meldung
Eine Person ist von der Pflichtversicherung abzumelden und/oder die Beitragspflicht nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) endet.
Voraussetzungen
Es besteht ein laufendes Pflichtversicherungsverhältnis bzw. Beitragspflicht nach dem BMSVG.
Meldefrist
Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung zu erstatten.
Prozess bzw. Ablauf
Die Meldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt wird.
Meldungen auf anderen Wegen, insbesondere in Papierform, mittels E-Mail oder telefonisch, gelten grundsätzlich als nicht erstattet.
Auf der Abmeldung ist das Datum des Endes des Entgeltanspruches und des arbeitsrechtlichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses anzuführen. Endet lediglich der Entgeltanspruch, aber das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bleibt aufrecht (zum Beispiel Karenzurlaub, Präsenzdienst), ist nur das Ende des Entgeltanspruches anzugeben.
Wenn sowohl eine Kündigungsentschädigung als auch Urlaubsersatzleistung anfallen, ist auf der Abmeldung die Zeit der Kündigungsentschädigung vor der Zeit der Urlaubsersatzleistung anzuführen. Das Ende des Entgeltanspruches muss dabei stets mit jenem Datum übereinstimmen, bis zu dem die Pflichtversicherung verlängert wird.
Der Abmeldegrund ist zwingend anzugeben.
Besonderheiten der Meldung
Eine Abschrift der Abmeldung ist der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer unverzüglich auszuhändigen.
Wird eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld erstattet, ist keine Abmeldung für die Unterbrechung des Entgeltanspruches erforderlich. Wird im Anschluss an den Wochengeldbezug Karenzurlaub in Anspruch genommen, ist eine Abmeldung mit "Entgeltanspruch Ende" sowie gegebenenfalls "Betriebliche Vorsorge Ende" zu übermitteln.
Auch die Vorlage einer Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ersetzt die Abmeldung von der Pflichtversicherung. Endet der Krankengeldanspruch, lebt die Pflichtversicherung automatisch wieder auf - eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig. Lediglich wenn die Höchstdauer des Krankengeldanspruches durch die Versicherte bzw. den Versicherten ausgeschöpft ist (= Aussteuerung), ist eine Abmeldung mit "Entgeltanspruch Ende" sowie gegebenenfalls "Betriebliche Vorsorge Ende" nachzuholen.
Eine Anmeldung zur Familienhospizkarenz und eine Anmeldung zur Pflegekarenz gegen Entfall des Entgeltes ersetzen ebenfalls die Abmeldung.
Rechtsgrundlagen
§ 33 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 41 ASVG
Inhalt und Aufbau der Abmeldung
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Ausfüllhilfe: Abmeldung - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 164 KB)
Richtigstellung der Abmeldung
Mit dieser Meldungsart kann das Datum der Abmeldung, das Ende des Beschäftigungsverhältnisses, der Abmeldegrund, die Kündigungsentschädigung ab/bis, die Urlaubsersatzleistung ab/bis sowie das Ende der Betrieblichen Vorsorge berichtigt werden.
Die mittels Richtigstellung Abmeldung übermittelten Daten ersetzen vollständig die ursprünglich getätigten Angaben. Dabei gilt für die Datenfelder
- Beschäftigungsverhältnis Ende,
- Kündigungsentschädigung ab,
- Kündigungsentschädigung bis,
- Urlaubsersatzleistung ab,
- Urlaubsersatzleistung bis und
- Betriebliche Vorsorge Ende,
dass die Nichtangabe zum gänzlichen Entfall des ursprünglich gemeldeten Sachverhaltes führt.
Inhalt und Aufbau der Richtigstellung Abmeldung
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Ausfüllhilfe: Richtigstellung Abmeldung - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 174 KB)
Storno der Abmeldung
Eine Stornierung der Abmeldung ist lediglich dann vorzunehmen, wenn die ursprüngliche Abmeldung nicht korrekt erfolgte. Wenn die Versicherungszeit vollständig entfällt, ist ein Storno der Anmeldung ausreichend. Eine eigene Stornomeldung ist für die Abmeldung in diesem Fall nicht notwendig.
Inhalt und Aufbau der Storno Abmeldung
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Ausfüllhilfe: Storno Abmeldung - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 140 KB)