Eine Entsendung ist auch dann möglich, wenn die Pflichtversicherung im Entsendestaat noch nicht definitiv festgestellt wurde.
Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Verordnungen lediglich regeln, welches nationale Recht anzuwenden ist. Ob nach den geltenden Rechtsvorschriften letztendlich auch eine Pflichtversicherung eintritt oder nicht, ist nicht relevant.