Die Beitragsabrechnung mit den Krankenversicherungsträgern hat primär im Wege des Selbstabrechnerverfahrens zu erfolgen. Aufgabe der Dienstgeberinnen und Dienstgeber bzw. sonstigen Meldepflichtigen ist, die korrekten Beitragsgrundlagen ihrer Versicherten zu ermitteln und die davon zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen/Nebenbeiträge sowie die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu errechnen. Dies erfolgt im Regelfall durch ein Lohnsoftwareprodukt.
Sowohl die jeweilige Beitragsgrundlage als auch die errechneten Beiträge sind dem Krankenversicherungsträger pro versicherter Person mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zu melden.
Die Gesamtsumme der geschuldeten Beiträge wird in weiterer Folge auf dem Beitragskonto verbucht und ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber oder sonstigen Meldepflichtigen unaufgefordert zu überweisen.