Volontärinnen und Volontäre sind Personen, die sich ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von meist theoretisch erworbenen Kenntnissen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Entgelt (zum Beispiel Taschengeld) in einem Betrieb betätigen. Wird Entgelt ausbezahlt, liegt jedenfalls ein Dienstverhältnis vor.
Kennzeichnend für ein Volontariat ist unter anderem, dass
- keine Bindung an eine bestimmte Tätigkeit vorliegt und
- das Ausbildungsverhältnis überwiegend der Volontärin bzw. dem Volontär zugutekommt.
Es handelt sich somit um Personen, die auf Grund ihrer Vorbildung bzw. abgeschlossenen Ausbildung bereits theoretisch zur Ausübung des jeweiligen Berufes befähigt sind, jedoch eine praktische Erweiterung ihres erworbenen Wissens anstreben.
Dieser Personenkreis unterliegt nur der Teilversicherung in der Unfallversicherung.
Echte Volontärinnen und Volontäre im Sinne der vorstehenden Ausführungen sind direkt bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zur Versicherung zu melden.
Weitere Informationen zum Thema "Volontärinnen und Volontäre" können Sie ebenso wie das An- und Abmeldeformular der AUVA in der Rubrik "Mehr im Internet" abrufen.
Leitfaden "Praktika"
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