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Meldungsarten

Stand: 01.01.2024


Mit Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) per 01.01.2019 gliedern sich die Meldungen grundsätzlich in

  • Versichertenmeldungen und
  • monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen.


Die Versichertenmeldungen sowie die verschiedenen Arten der mBGM gelten einheitlich sowohl für das Selbstabrechnerverfahren als auch für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, denen die Beiträge seitens des Krankenversicherungsträgers vorgeschrieben werden (Beitragsvorschreibeverfahren). 

Die einzelnen Meldungsarten sind in den Lohnverrechnungsprogrammen integriert. In ELDA Online bzw. in der ELDA-Software stehen diese ebenfalls zur Verfügung. Für natürliche Personen, die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Privathaushalten beschäftigen und die von der elektronischen Datenfernübertragung ausgenommen sind, liegen beim Krankenversicherungsträger entsprechende Meldeformulare auf. 

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Versichertenmeldungen

Die Versichertenmeldungen dienen der Anmeldung, Abmeldung und Wartung der personenbezogenen Versicherungsverläufe sowie der Bekanntgabe der Adresse der Pflichtversicherten. Folgende Versichertenmeldungen stehen zur Verfügung:

  • Versicherungsnummer Anforderung,
  • Vor-Ort-Anmeldung (per Telefax oder Telefon),
  • Anmeldung fallweise Beschäftigter (samt Storno),
  • Anmeldung (samt Storno und Richtigstellung),
  • Abmeldung (samt Storno und Richtigstellung),
  • Änderungsmeldung und
  • Adressmeldung Versicherter.


Sämtliche Informationen dazu finden Sie in der Detailbeschreibung der einzelnen Meldungsarten. 

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)

Die mBGM dient primär der Abrechnung der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen/­Nebenbeiträge und der Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge sowie der Bekanntgabe der monatlichen ­Beitragsgrundlagen je Versicherter bzw. Versichertem. Darüber hinaus werden mittels der mBGM auch die Versicherungsverläufe weitgehend gewartet. Folgende Arten der mBGM stehen zur Verfügung:

  • mBGM (samt Storno),
  • mBGM für fallweise Beschäftigte (samt Storno) und
  • mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung (samt Storno).


Allenfalls nötige Korrekturen erfolgen im Selbstabrechnerverfahren durch eine Stornomeldung und Erstattung ­einer neuen mBGM.