Allgemeine Informationen
Jede Dienstgeberin bzw. jeder Dienstgeber, der Versicherte zur Sozialversicherung gemeldet hat, benötigt zumindest ein Beitragskonto mit einer entsprechenden Beitragskontonummer. Die Beitragskontonummer dient als zentraler Ordnungsbegriff für die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sämtliche Meldungen (An-, Abmeldungen usw.) und Zahlungseingänge sind daher immer mit jener Beitragskontonummer zu versehen, für die die jeweilige Meldung bzw. Zahlung erfolgt.
Fristen
Eine Beitragskontonummer wird bei Bedarf vergeben.
Zuständige Stelle
Die Beitragskontonummer ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen.
Formular
Hier können Sie die Beitragskontonummer online anfordern: