Geführte Bergtouren erfreuen sich ganzjährig großer Beliebtheit. Dabei stellt sich die Frage, wie Bergsportführerinnen und Bergsportführer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind und ob diese als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt an Hand der getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse. Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. Die folgenden Erläuterungen dienen als Orientierungshilfe.Informationsblatt Bergsportführerin bzw. Bergsportführer - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 134 KB)