Ein Physiotherapeut erlangte durch die Fälschung von Urkunden und Anerkennungsbescheiden unrechtmäßig die Zulassung zur Abrechnung mit der ÖGK. Im Zeitraum von Mai 2020 bis zum dritten Quartal 2023 wurden 430.373,22 Euro unrechtmäßig abgerechnet.

Der Beschuldigte wurde letztlich vom Obersten Gerichtshof wegen schweren Betrugs verurteilt. Die ÖGK erhielt den gesamten abgerechneten Betrag zugesprochen. Die Ehefrau des Beschuldigten, ebenfalls als Physiotherapeutin tätig, wurde vom Vorwurf der Beitragstäterschaft freigesprochen.

Trotz der Verurteilung bleibt der Beschuldigte von seiner Unschuld überzeugt, was die Wiedergutmachung erschwert. Das Urteil ist nun vollstreckbar. Sollte keine Zahlung erfolgen, wird die ÖGK weitere rechtliche Schritte einleiten.

Der Fall zeigt die Wichtigkeit der genauen Kontrolle und präventiven Maßnahmen, um solchen Betrug im Gesundheitssektor zu verhindern.