Im Rahmen des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes bzw. in der VO BGBI. II Nr. 367/2024 wurde die gesetzliche Codierungspflicht für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Wahlärztinnen und Wahlärzte ab 1. Jänner 2026 festgelegt.
Nähere Informationen und das Handbuch für extramurale Diagnosecodierung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.