Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verzeichnet enorme Steigerungen von CT- und MRT-Untersuchungen, die von den durchführenden Instituten kaum mehr zu bewältigen sind. Zuweisungen erfolgen oft ohne konkrete vorherige Abklärung durch die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte. Oft ist nicht geklärt, ob die Bildgebung für die weitere Behandlung überhaupt erforderlich ist. Das Resultat: Vielfach werden Termine für wirklich wichtige und notwendige Untersuchungen blockiert, lange Wartezeiten entstehen und die Beschwerden der Versicherten nehmen zu.
Zielgerichtete Zuweisungen zu CT- und MRT-Untersuchungen
Die Ausgaben der Österreichischen Gesundheitskasse für CT- und MRT-Untersuchungen stiegen im Jahr 2024 gegenüber 2023 um ca. 14 Prozent. Das entspricht einem Mehraufwand von ca. 30 Millionen Euro. Diese Belastung schränkt den Spielraum für wichtige andere Ausgabenbereiche (wie zum Beispiel auch im Bereich der ärztlichen Hilfe) ein.
Ihre Mithilfe ist gefragt
Wir bitten Sie dringend, bei der Zuweisung von CT- und MRT-Untersuchungen die folgenden Punkte zu beachten:
- Vorabklärung: Prüfen Sie, ob bereits aktuelle bildgebende Ergebnisse vorliegen.
- Eine Zuweisung darf nur nach einer gründlichen ärztlichen Untersuchung und Abwägung der Notwendigkeit erfolgen. Zuweisungen auf Wunsch von Patientinnen und Patienten sind unzulässig.
- Vor jeder Zuweisung ist zu bedenken:
- Verdachtsdiagnose
- bestehende Symptomatik
- Definition der gewünschten Untersuchung samt diagnostischen Fragestellungen
- bisher durchgeführte Bildgebungsverfahren und Therapien
- medizinisch therapeutische Notwendigkeit: Würde das Untersuchungsergebnis zu einer Abänderung der Therapie führen?
- Jede Zuweisung muss exakt und vollständig ausgefüllt sein und folgende Punkte beinhalten:
- Klinische Symptomatik
- zu untersuchende Region
- detaillierte Fragestellung für eine zielgerichtete Untersuchung
- Auflistung bereits erhobener Befunde
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!