DRUCKEN

Abrechnung Urlaubsersatzleistung - geringfügiges Dienstverhältnis unterliegt im Austrittsmonat der Vollversicherung

Stand: 01.01.2025


Kommt es bei einem geringfügigen Dienstverhältnis im Austrittsmonat durch Auszahlung einer fälligen, einmaligen Prämie zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze, tritt eine Vollversicherung ein.

Im Falle einer Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung ist diese vollversicherungspflichtig abzurechnen, da eine Urlaubsersatzleistung stets das Schicksal der im Austrittsmonat bestehenden versicherungsrechtlichen Situation teilt.

Beispiel:
Geringfügiges Dienstverhältnis vom 01.10. bis 31.10. Urlaubsersatzleistung 300,00 Euro.

Lösung:
Die Urlaubsersatzleistung in Höhe von 300,00 Euro, welche die bestehende Vollversicherung ab 01.11. verlängert, ist vollversicherungspflichtig abzurechnen.

Hinweis:
Eine ähnliche Situation kann auch bei der Auszahlung von geleisteten Mehrarbeitsstunden, die nicht mehr als Zeitausgleich konsumiert werden können, im Austrittsmonat entstehen.