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Höhe des beitragsfreien Telearbeitspauschales

Stand: 01.01.2025


Das Telearbeitspauschale kann bis zu 3,00 Euro pro Telearbeitstag steuer- und beitragsfrei gewährt werden. Das Pauschale ist für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei. Somit sind pro Telearbeitstag maximal 3,00 Euro und pro Kalenderjahr maximal 300,00 Euro begünstigt. 

In Fällen, in denen ein Telearbeitspauschale von weniger als 3,00 Euro pro Telearbeitstag gewährt wird, ist es dennoch möglich – unabhängig von der maximalen Anzahl der Telearbeitstage – den Jahresbetrag von 300,00 Euro steuer- und beitragsfrei abzurechnen. Zum Beispiel: 2,00 Euro Telearbeitspauschale pro Tag x 150 Telearbeitstage = 300,00 ­Euro Jahresbetrag.

Hinweis: Bei einem Telearbeitspauschale von über 3,00 Euro pro ­Telearbeitstag unterliegt der übersteigende Betrag der Steuer- und Beitragspflicht – auch wenn der maximale Jahresbetrag von 300,00 Euro nicht überschritten wird. Zum Beispiel: 6,00 Euro Telearbeitspauschale pro Tag x 50 Telearbeitstage. Der übersteigende Betrag von 3,00 Euro pro Telearbeitstag ist daher steuer- und beitragspflichtig.

Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.