Die Aufwertungszahl für 2025 beträgt 1,063 und wurde mittels dem BGBI. II Nr. 417/2024 kundgemacht. Daraus ergeben sich nachstehende veränderliche Werte:
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 551,10 Euro
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 826,65 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.450,00 Euro (täglich 215,00 Euro)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 12.900,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 7.525,00 Euro
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2025:
- bis 2.074,00 Euro: 0 Prozent
- über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.262,00 Euro bis 2.451,00 Euro: 2 Prozent
- über 2.451,00 Euro: 2,95 Prozent
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
- bis 2.074,00 Euro: 0 Prozent
- über 2.074,00 Euro bis 2.262,00 Euro: 1 Prozent
- über 2.262,00 Euro: 1,15 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 1.037,70 Euro (täglich 34,59 Euro)
- für Zivildiener: 1.459,50 Euro (täglich 48,65 Euro)
Sonstige Werte
- Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,85 Euro monatlich
- Zinsersparnis bei Dienstgeberdarlehen: 4,50 Prozent
Autorin: Michaela Podgornik/ÖGK