Mit 31. Juli 2025 endet im kommenden Jahr die Einreichfrist für die Gründungsförderung (Typ A) für Neuinvestitionen in das Anlagevermögen von PVE.
Ende der RRF-Förderungen für die Primärversorgung in Sicht
Seit Ende 2021 stehen für den Ausbau der Primärversorgungseinheiten Fördermittel aus dem EU-Aufbauplan (RRF) zur Verfügung. Auch Investitionen in Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendheilkunde können bei Erfüllung bestimmter Kriterien gefördert werden.
Mit 31. Juli 2025 endet im kommenden Jahr die Einreichfrist für die Gründungsförderung (Typ A) für Neuinvestitionen in das Anlagevermögen von PVE. Projektförderungen für bestehende PVE (Typ B1) und Projektförderungen für Vertragsgruppenpraxen und Vertragsambulatorien (Typ B2) können noch bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
Förderbar sind jeweils nur Investitionen und Maßnahmen, deren Kosten nach der Förderzusage entstehen. Für Anträge gilt „first come, first served“, bis die Mittel ausgeschöpft sind.
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und Förderbedingungen der jeweiligen Modelle finden Sie hier.