Paxlovid (Nirmatrelvir und Ritonavir) ist im hellgelben Bereich des EKO angeführt und darf gemäß der publizierten Verschreibungsregel bei Erwachsenen verschrieben werden, wenn

  • der Therapiebeginn innerhalb von höchstens fünf Tagen nach Symptombeginn startet,
  • durch Antigen- oder PCR-Test eine symptomatische COVID-19-Infektion bestätigt wird,
  • ein erhöhtes Risiko besteht, einen schweren Verlauf zu entwickeln und
  • wenn aufgrund zirkulierender Virusvarianten kein Verdacht auf eine Unwirksamkeit von Nirmatrelvir besteht.

 

Die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sind unter www.sozialversicherung.at/erstattungskodex_risikofaktoren_covid-19 publiziert. Für diese Risikogruppen sollen kostenlose Tests zur Verfügung stehen, die dann die Basis für eine Entscheidung über den Einsatz von Paxlovid bilden. Aus diesem Grund haben sich die Österreichische Ärztekammer und die Österreichischen Krankenversicherungsträger auf folgende Maßnahmen verständigt:

Pos COVT4:

  • Antigentest für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2, sofern die Voraussetzungen für die Verordnung von Paxlovid gemäß Regelung im EKO erfüllt sind:
    • Erwachsene mit Symptomen einer COVID-19-Infektion und erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf und
    • kein Verdacht auf eine Unwirksamkeit von Nirmatrelvir 
    • Therapiebeginn innerhalb von höchstens fünf Tagen nach Symptombeginn 
  • Nur abrechenbar von den Fachgruppen Allgemeinmedizin, HNO, Lunge und Innere Medizin.
  • Keine gleichzeitige Verrechnung mit anderen Abstrichentnahmepositionen, mit Gastroskopie, Coloskopie, Ergometrie, Belastungs-EKG sowie sonstigen Gesprächspositionen (z. B. „Therapeutische Aussprache“, „Heilmittelgespräch“ etc).
  • Tarif: 12 Euro

 

Die Leistung ist bei allen Erwachsenen mit Symptomen einer COVID-19-Infektion und erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, bei denen ein Test durchgeführt wurde, verrechenbar - ungeachtet des Testergebnisses. Mit dem Tarif sind alle Kosten, welche die Abstrichentnahme, die Anschaffungskosten für den Test und die Testauswertung betreffen, abgegolten.

 

Pos COVAS:

  • Umfassendes Assessment inklusive Aufklärung über die Wirkungen und Nebenwirkungen sowie allfällige Wechselwirkungen von Paxlovid bei der gleichzeitigen Einnahme anderer Heilmittel bei positiv auf Covid getesteten Patientinnen und Patienten. Bei diesen müssen, die für die Verordnung von Paxlovid gemäß Regelung im EKO vorausgesetzten Risikofaktoren und der Zeitraum des Therapiebeginns vorliegen.
  • Nur abrechenbar von den Fachgruppen Allgemeinmedizin, HNO, Lunge und Innere Medizin.
  • Keine gleichzeitige Verrechnung mit anderen Abstrichentnahmepositionen, mit Gastroskopie, Coloskopie, Ergometrie, Belastungs-EKG sowie sonstigen Gesprächspositionen (z. B. „Therapeutische Aussprache“, „Heilmittelgespräch“ etc.).
  • Tarif: 13 Euro

 

Ist der Covid-Test negativ und kommt es daher zu keiner Verrechnung des Covid-Assessments (COVAS), ist im Zusammenhang mit einer notwendigen Behandlung eine Verrechnung von Gesprächspositionen zulässig, wenn sich das Gespräch nicht ausschließlich auf die Covid-Testung bezieht.

 

Werden junge Erwachsene, die weiterhin von ihren Kinder- und Jugendfachärzt*innen betreut werden und die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf aufweisen, aufgrund der oben beschrieben Regelungen von ihren behandelnden Kinder- und Jugendfachärzt*innen auf Covid getestet, dürfen diese ebenfalls die Position COVT4 verrechnen. Ist der Covid-Test in diesen Fällen positiv, darf auch die Position COVAS verrechnet werden.

 

Ausschluss kassenfreier Raum

Ausdrücklich wird klargestellt, dass alle Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Covid-Abklärung als Teil einer Krankenbehandlung und einer (allfälligen) Verordnung von Paxlovid erbracht werden, mit dem Kassenhonorar abgegolten sind. Privathonorare für Covid Testungen sowie Kombinationstests für andere Infektionskrankheiten (RSV, Influenza) sind in diesem Zusammenhang nicht zulässig.