Die gesetzlichen Grundlagen zur Berufsberechtigung und Ausbildung von Lebens- und Sozialberaterinnen bzw. Lebens- und Sozialberatern wurden geändert.
Lebens- und Sozialberaterinnen bzw. Lebens- und Sozialberater, die einen Abschluss eines Bachelorstudiums im Bereich Psychosoziale Beratung erfolgreich absolviert haben, können zukünftig ihre Tätigkeiten im Handlungsfeld "Psychische Gesundheit" sowie im Handlungsfeld "Sucht" im Rahmen beitragsfreier freiwilliger sozialer Zuwendungen gemäß § 49 Abs. 3 Z 11 lit. b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz durchführen.
Hinweis: Das Bachelorstudium Psychosoziale Beratung startet im Oktober 2024.
Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK