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Lebens- und Sozialberater – beitragsfreie ­freiwillige soziale Zuwendungen

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 3/September 2024


Die gesetzlichen Grundlagen zur Berufsberechtigung und Ausbildung von Lebens- und Sozialberaterinnen bzw. Lebens- und Sozialberatern wurden geändert. 

Lebens- und Sozialberaterinnen bzw. Lebens- und Sozialberater, die einen Abschluss eines Bachelorstudiums im Bereich Psychosoziale Beratung erfolgreich absolviert ­haben, können zukünftig ihre Tätig­keiten im Handlungsfeld "Psychische Gesundheit" sowie im Handlungsfeld "Sucht" im ­Rahmen beitragsfreier freiwilliger ­sozialer Zuwendungen gemäß § 49 Abs. 3 Z 11 lit. b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz durchführen. 

Hinweis: Das Bachelorstudium Psychosoziale Beratung startet im Oktober 2024.

Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK