Unsere Beschäftigten erhalten alle eine Mitarbeiterprämie. Eine Mitarbeiterin verzichtet jedoch durch eine Einzelvereinbarung auf die Mitarbeiterprämie, da diese ansonsten das Stipendium für ihr Studium verlieren würde. Bleibt die Mitarbeiterprämie für die anderen Beschäftigten dennoch beitragsfrei?
Sofern auf Grund der Einzelvereinbarung der Verzicht auf die Mitarbeiterprämie arbeitsrechtlich zulässig ist, bleibt diese für die anderen Beschäftigten beitragsfrei. Der Verzicht stellt eine nachvollziehbare Ausnahme zum Gruppenmerkmal "alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" dar, da ansonsten die Mitarbeiterin durch den Erhalt der Mitarbeiterprämie benachteiligt wäre.
Die Redaktion
Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK