DRUCKEN

Zwischenstaatliche Anträge: Rasches Service via ELDA

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 3/September 2024


Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat im Bereich der zwischenstaatlichen Sozialversicherung bereits einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung des Kundenservice gesetzt. 

Sämtliche zwischenstaatliche Anträge für eine

  • Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Staat (E1)
  • Entsendung eines Arbeitnehmers in einen Staat mit bilateralem Abkommen (E5)
  • Beschäftigung für einen Arbeitgeber in mehreren Staaten (E2)
  • Beschäftigung für mehrere Arbeitgeber in mehreren Staaten (E3)
  • selbständige und unselbständige Tätigkeit in verschiedenen Staaten (E4)

werden mittlerweile vollelektronisch rund um die Uhr, 7x24, abgewickelt.

Voraussetzung

Damit eine raschere Abwicklung der zwischenstaatlichen Anträge erfolgen kann, sind diese ausschließlich via elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) zu übermitteln. 

Achtung: Werden zwischenstaatliche Anträge mittels Papierformular übermittelt, kann keine rasche Erledigung bzw. Übermittlung gewährleistet werden.

Hinweis: Für Versicherte, die in mehreren Staaten sowohl selbständig als auch unselbständig tätig sind, stehen Anträge für die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften auch online zur Verfügung. 

 Hier gelangen Sie zum Antrag ...

Prüfung

Nach der erfolgreichen inhaltlichen und fachlichen Prüfung erhalten Sie in kürzester Zeit die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften bzw. die Bescheinigung PD A1. Bei unvollständigen oder widersprüchlichen Anträgen erhalten Sie umgehend ein Abweisungsschreiben mit entsprechender Begründung.

Kundenabfrage

Den Verfahrensstatus der zwischenstaatlichen Anträge können Sie jederzeit im WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) abfragen: www.gesundheitskasse.at/webeku

Vorteil

Durch die vollelektronische Abwicklung des gesamten Geschäftsprozesses – von der Antragstellung über die Ausstellung bis hin zu den Verständigungen – kommt es zu einer wesentlichen Zeitersparnis für alle Beteiligten. 

Ansprechperson

Auskünfte zu WEBEKU:

IT-Services der Sozialversicherung GmbH
Telefon: 050 124 6200
E-Mail: sv-servicecenter@itsv.at

Autorin: Marlen Haider/ÖGK