Die Versorgung von Long-Covid-Betroffenen stellte in der Pandemie eine neue Herausforderung für Ärztinnen und Ärzte dar. Daher haben Ärztekammer und ÖGK gemeinsam ein Maßnahmenpaket vereinbart, das ab 1.7.2022 wirksam wurde.

In der Allgemeinmedizin sowie in den Fächern Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde eine zusätzliche Position „Therapeutische Aussprache“ geschaffen und aus dem Limit herausgenommen, um den erhöhten Aufklärungs- und Beratungsbedarf zu decken.

Auch für die Fächer Lungenheilkunde, Innere Medizin und HNO-Krankheiten wurden Maßnahmen getroffen. Bei definierten Positionen wurden dafür die Limitierungen bei Vorliegen einer Long-Covid-Erkrankung oder eines entsprechenden Verdachts aufgehoben.

Dieses Long-Covid-Paket wurde bis 30. Juni 2024 befristet. Nun wird das Maßnahmenpaket für Long-Covid-Patientinnen und Patienten bzw. -Verdachtsfälle bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten unbefristet verlängert.

Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Rundschreiben (PDF, 112 KB) bzw. bei Ihren regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der ÖGK.