Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot für Influenza. Es ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Das Impfprogramm wird in der kommenden Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt. Hier finden Spitäler, Reha- und Kuranstalten laufend aktualisierte Informationen.
Influenza-Impfung 2024/2025 in Spitälern, Reha- und Kuranstalten
Öffentliches Impfprogramm Influenza
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Impfprogramm
Burgenland
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Kärnten
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Niederösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Oberösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Salzburg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Steiermark
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Tirol
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Vorarlberg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Wien
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
- Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
- inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen (Influvac, mit Kanüle)
- adjuvantierter Impfstoff für Seniorinnen und Senioren (Fluad Tetra, mit Kanüle)
- Nasal-Lebendimpfstoff für Kinder (Fluenz)
- Wie läuft die Bestellung von kostenlosem Influenza-Impfstoff?
Die Bestellung läuft elektronisch über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der vielen schon durch das COVID-Impfprogramm bekannt ist. Dafür ist ein Nutzerkonto notwendig. Bestehende Nutzerkonten für COVID-Impfstoffe erhalten eine Erweiterung für Influenza-Impfstoffe. Die BBG arbeitet derzeit an der technischen Umsetzung.
- Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Ja, 20 Impfdosen pro Impfstoff-Typ.
- e-Impfshop: Wer bestellt Influenza-Impfstoff für Ihre stationäre Gesundheitseinrichtung?
Es bestellt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter Ihrer Einrichtung, auf deren / dessen Namen das Nutzerkonto im e-Impfshop läuft. Unsere Empfehlung, wer diese Aufgabe übernehmen könnte:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstaltsapotheke
- Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner Ihrer Einrichtung
Wenn Sie kein eigenes Nutzerkonto anlegen wollen, können auch externe Personen für Ihre Einrichtung Impfstoff bestellen (in diesem Fall ist jedoch keine direkte Impfstoffzustellung in Ihre Einrichtung vorgesehen):
- Kassen- oder Wahlarztpraxen
- arbeitsmedizinische Zentren
- freiberufliche Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
- e-Impfshop: Was ist bezüglich Nutzerkonto zu beachten?
- Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter Ihres Heims hat bereits ein Nutzerkonto für COVID-Impfstoffe: Das Nutzerkonto bleibt bestehen und erhält (voraussichtlich im Laufe des Septembers) automatisch ein „Upgrade“ für Influenza-Impfstoffe. Sie müssen also nichts unternehmen.
- Es gibt für unser Heim noch kein Nutzerkonto oder der Mitarbeiter, auf den das Nutzerkonto läuft, arbeitet nicht mehr bei uns: Bitte kontaktieren Sie das Influenza-Impfmanagement unter kontakt-impfprogramm@oegk.at. Wir klären dann alle Details mit Ihnen.
Bitte beschränken Sie sich auf ein bis zwei Nutzerkonten für Ihre Einrichtung, damit unkoordinierte Mehrfachbestellungen vermieden werden. Stimmen Sie sich intern ab, ob schon ein Nutzerkonto für Ihre Einrichtung vorhanden ist bzw. auf wessen Namen es läuft.
- Wir impfen sowohl das Personal als auch Patientinnen und Patienten. Muss man das im e-Impfshop bei der Bestellung beachten?
Nein. Sie können eine „Sammelbestellung“ sowohl für das Personal als auch für Patientinnen und Patienten machen.
- Ab wann kann kostenloser Influenza-Impfstoff bestellt werden?
Ein Datum steht noch nicht fest, voraussichtlich im Laufe des Septembers. Wir informieren Sie zeitgerecht.
- Ab wann wird kostenloser Influenza-Impfstoff geliefert?
Spätestens ab Anfang Oktober 2024.
- Wohin wird der Impfstoff geliefert?
Der Impfstoff wird direkt in Ihre Einrichtung zugestellt.
Sollte eine Zustellung in Ihre Einrichtung nicht gewünscht sein, können Sie auch eine öffentliche Apotheke in Ihrem Bundesland als Zustelladresse angeben.
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Der Impfstoff ist kostenlos. Weder das Personal noch Patientinnen und Patienten müssen einen Beitrag (Selbstbehalt) für die Impfung zahlen. Bezüglich Kosten für das Impfhonorar (Impfstich) gilt Folgendes:
- Impfung des Personals: Das Impfhonorar übernimmt Ihre Einrichtung in seiner Funktion als Arbeitgeber und vereinbart das Honorar ggf. individuell mit der Ärztin bzw. dem Arzt. Impfstiche für das Personal können nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden.
- Patientinnen und Patienten: Wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte impfen, können keine Impfstiche mit der Sozialversicherung abgerechnet werden.
- Gibt es in stationären Gesundheitseinrichtungen einen Selbstbehalt für die Impfung?
Nein, weder für das Personal, noch für die Patientinnen und Patienten.